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Parlamentarischer Rat ArtikelDer Parlamentarische Rat trat am 1. September 1948 unter der Leitung von Konrad Adenauer in dem Museum Alexander Koenig in Bonn zusammen.
Seine von den drei West-Mächten gestellte Aufgabe bestand in der Ausarbeitung des Grundgesetzes für die westlichen Besatzungszonen und Westberlins gemäß der Bedingungen der Frankfurter Dokumente.
Dem Parlamentarischer Rat gehörten 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westlichen Besatzungszonen sowie 5 nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus Westberlin an, die von den Landesparlamenten in dem Auftrag der 3 westlichen Alliierten gewählt wurden. Stärkste Fraktion mit je 27 Abgeordneten wurden CDU / CSU und SPD, gefolgt von der FDP mit 5 Abgeordneten und der KPD, Deutschen Partei (DP) und des Zentrum mit je 2 Abgeordneten.
HauptAbsicht der Mütter und Väter des Grundgesetzes war es, aus den Fehlern der Weimarer Republik zu lernen. So wurden die Grundrechte gestärkt und die Rolle des Kanzlers aufgewertet. Zu dem Beispiel wurde das destruktive Misstrauensvotum abgeschafft, die Stellung des Bundespräsidenten geschwächt und explizit der Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeführt. Die Bundesrepublik versteht sich in dem Gegensatz zur Weimarer Republik als streitbare Demokratie.
ObersteAbsicht des GG war die Herstellung der Einheit aller Deutschen. Am 8.05 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat nach mehrmaligen (von den West-Mächten geforderten) Nachbesserungen mit 53 zu 12 Stimmen das Grundgesetz, das am 23.05 1949 in Westberlin und Westdeutschland (außer zunächst in dem Saarland, das erst in dem Oktober 1955 Teil der Bundesrepublik wurde) von den West-Alliierten als "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" genehmigt wurde. Der in dem GG benannte Souverän (das deutsche Volk) hat das GG bis heute nicht demokratisch (durch freie Wahl)bestätigt beziehungsweise legitimiert. Nach der Vorbereitung der ersten Wahlen nachdem Zweiten Weltkrieg löste sich der Parlamentarische Rat auf.
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